Motorradversicherung

Motorradversicherung
Motorradversicherung
Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
Die meisten Motorradfahrer fahren Ihr Kraftrad nur in den warmen Sommermonaten. Für diese Biker empfiehlt sich die Motorradzulassung mit einem Saisonkennzeichen die den Versicherungsschutz genau auf diesen Zeitraum begrenzt.
Die Vorteile des Saisonkennzeichens: Der Motorradbesitzer muss nicht zwei Mal im Jahr für die Zulassung und Stilllegung zur Straßenverkehrsbehörde, um sein Motorrad für die Sommermonate anzumelden und für die Wintermonate vorübergehend wieder abzumelden. Die Kfz-Steuer und der Versicherungsbeitrag fallen ebenfalls entsprechend geringer aus als bei einer Jahreszulassung.
Die Dauer des Saisonkennzeichens kann vom Versicherten frei vereinbart werden, jedoch muss das Motorrad mindestens zwei und maximal elf Monate im Jahr zugelassen sein. Besonders bei Saisontarifen sollte das Saisonkennzeichen mindestens 6 Monate gelten, das ist Voraussetzung für die Weiterstufung in den Schadenfreiheitsklassen.
Einige Kfz-Versicherungen vergeben für Saisonfahrzeuge spezielle Rabatte, andere Gesellschaften verlangen höhere Monatsprämien für Saisonfahrzeuge als für Ganzjahresfahrzeuge. Ein genauer Tarifvergleich lohnt sich auf jeden Fall.
Welche Schäden sind versichert?
Haftpflichtversicherung
Bei der Motorrad Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jeder Halter der sein Kraftrad auf öffentlichen Straßen und Wegen benutzt muss das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Die Motorrad Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, wenn durch die Haltung oder den Gebrauch des versicherten Kraftrads ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht.
Zu den Aufgaben des Versicherers gehört neben der Prüfung der Haftungsfrage auch die Abwehr unbegründete Schadenersatzforderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer.
Kaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung kann optional zur Versicherung von Schäden am eigenen Motorrad vereinbart werden. Versichert sind Sachschäden am eigenen Kraftrad z.B. durch Brand, Sturm und Hagel, Überschwemmung oder der Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz. Selbst der Motoraddiebstahl ist über die Teilkasko versichert, genauso wie Schäden am fest mit dem Motorrad verbunden Zubehör.
Die optionale Erweiterung der Motorradversicherung um eine Vollkaskoversicherung beinhaltet generell alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und leistet zusätzlich bei Eigenschäden durch selbst verursachte Unfälle. Darüber hinaus leistet die Vollkaskoversicherung bei Sachschäden durch mutwillige und böswillige Handlungen durch fremde Personen und kommt für Schäden die von Unbekannten verursacht werden auf.
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