Unfälle passieren schnell und unerwartet. Lange Krankenhausaufenthalte, kostspielige OPs oder Invalidität können die Folge sein. Eine Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls und sorgt dafür, dass Sie Ihren Alltag auch nach dem Unfall sicher und sorgenfrei meistern können.
Unfallversicherung
Was ist die private Unfallversicherung?
In Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit, entweder zu Hause oder beim Sport. Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Hier greift die private Unfallversicherung.
Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit.
Was leistet die private Unfallversicherung?
Ein Unfall kann schnell passieren. Zum Glück kommen die meisten Menschen mit dem Schrecken und kleinen Blessuren davon. Aber leider nicht immer. Deshalb ist die private Unfallversicherung für jeden Menschen wichtig. Die Unterstützung, die die private Unfallversicherung ermöglicht, ist vielfältig.
Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung ist eine Einmalleistung in Form einer Kapitalsumme. Sie berechnet sich zum einen nach dem Grad der Invalidität, die anhand der Gliedertaxe ermittelt wird. Zum anderen nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistung ist an keinen Verwendungszweck gebunden.
Unfallrente
Bei besonders schweren dauerhaften Beeinträchtigungen bezahlt die Unfallversicherung eine lebenslange Rente. Die Rentenhöhe wird individuell vereinbart. Maßgabe ist dabei der Grad der Beeinträchtigung. Die Rentenzahlung ist an keinen Verwendungszweck gebunden.
Todesfallleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meist niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme.
Tagegeld, Krankenhaustagegeld
Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall meist mit Verdienstausfall verbunden. Deshalb vereinbaren sie in aller Regel ein Tagegeld. Es wird bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag gezahlt. Bei einem Krankenhausaufenthalt kann das Krankenhaustagegeld helfen, das meist bis zu zwei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird. Der Versicherer zahlt das Krankenhaustagegeld meist auch dann, wenn der Versicherte wegen einer ambulanten Operation arbeitsunfähig ist.
Übergangsleistung
Der Prozess der Genesung verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Deshalb kann der Arzt den für die Höhe der Leistung entscheidenden Invaliditätsgrad oft erst nach der Heilung feststellen. Diese Zeitspanne kann eine Übergangsleistung überbrücken. Sie wird gezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Verletzten für mehr als sechs Monate seit dem Unfall zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist – auch wenn die Verletzungen später vollständig ausheilen. So kann etwa die Rehabilitation finanziell gesichert werden. Einige Unfallversicherungen zahlen einen Teil der Übergangsleistung auch schon früher aus.
Bergungskosten
Unfälle können auch weit weg von zu Hause, zum Beispiel im Urlaub, geschehen. Die Unfallversicherung übernimmt dann die Kosten für erforderliche Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen und den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus. Je nach Vertrag kümmert er sich ebenso um die Unterbringung von Angehörigen oder steht beratend zur Seite.
Kosmetische Operationen
Unfälle können das äußere Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen. Die Unfallversicherung trägt dann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für kosmetische Operationen.
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